Abschnitt 1. DER OFFIZIELLE SCHLÄGER

a. Soll aus einem Stück Hartholz gemacht werden oder aus Holz aus zwei oder mehr Holzteilen bestehen, die mit einem Klebstoff in einer Art und Weise zusammengefügt werden, dass die Faserung aller Teile parallel zur Länge des Schlägers verläuft.

b. Er kann aus Metall, Bambus, Plastik, Graphit, Karbon, Magnesium, Fiberglas, Keramik oder aus Verbundwerkstoff, der von der ISF Kommission für Ausrüstungsnormen genehmigt wurde, sein. BEMERKUNG: Schläger, die aus TIMETAL 15-3 oder TELEDYNE 15-333 gemacht wurden oder dieses enthalten, werden derzeit bis zum Abschluss weiterer Tests nicht zur Verwendung bei internationalen Meisterschaftsspielen zugelassen.

c. Kann geschichtet sein, darf aber nur aus Holz und Klebstoff bestehen und (falls lackiert) mit einem durchsichtigen Lack lackiert werden.

d. Soll rund mit einer glatten Oberfläche sein.

e. Soll nicht mehr als 86,4 cm (34 Inches) lang sein und höchstens 1077 g (38 Unzen) schwer sein.

f. Wenn rund, soll er nicht mehr als 5,7 cm (2¼ Inches) im Durchmesser an der stärksten Stelle aufweisen, und wenn dreieckig, soll er nicht 5,7 cm (2¼ Inches) auf der Schlagfläche überschreiten. Eine Toleranz von 0,80 mm (1/32 Inch) ist beim Durchmesser eines runden Schlägers erlaubt.

g. Wenn aus Metall, darf er eckig sein.

h. Soll keine herausragenden Nieten, Stifte, raue oder scharfe Kanten aufweisen, noch irgendeine Form außen angebrachter Verschlüsse, die eine Gefahr darstellen. Ein Metallschläger soll frei von Bohrungen und Sprüngen sein.

i. Wenn aus Metall, soll er keinen Griff aus Holz haben.

j. Soll einen Sicherheitsgriff aus Kork, Klebeband (kein glattes Plastikband) oder einem sonstigen einheitlichen Material haben. Der Sicherheitsgriff soll nicht kürzer als 25,4 cm (10 Inches) und nicht länger als 38,1 cm (15 Inches), vom schmalen Ende des Schlägers gemessen, sein. Magnesium, Kiefernharz oder gesprühte Substanzen, die auf dem Sicherheitsgriff angebracht werden, um die Griffigkeit zu verstärken, sind nur auf dem Griff erlaubt.

BEMERKUNG: Klebeband, das auf irgendeinem Schläger angebracht wird, muss gleichmäßig spiralförmig sein. Es darf keine massive Schicht Klebeband sein. Es soll zwei Schichten nicht übersteigen.

k. Wenn aus Metall und nicht aus einem Stück mit geschlossenem Schlägerkopf gefertigt, soll er ein mit Gummi, Kunststoff oder einem anderen von der ISF Kommission für Ausrüstungsnormen genehmigten Materialeinlage fest verschlossenes dickes Ende haben.
l. Soll einen Sicherheitsknopf haben, der mindestens 0,6 cm (¼ Inch) im rechten Winkel vom Griffende herausragt. Er kann gepresst, gedreht, verschweißt oder fix befestigt sein.

BEMERKUNG: Ein erweiterter oder kegelförmiger Griff, der am Schläger befestigt wird, bedeutet, dass der Schläger als „verändert“ betrachtet wird.

m. Soll vom Hersteller eindeutig sichtbar an geeigneter Stelle als „OFFICIAL ISF APPROVED SOFTBALL“ bezeichnet werden oder eine andere Markierung, die von der Kommission für Ausrüstungsnormen genehmigt wurde, aufweisen. Wenn diese Markierung infolge von Abnutzung nicht mehr lesbar ist, kann der Schläger trotzdem zum Spiel zugelassen werden, wenn er offensichtlich in jeder Hinsicht den Kriterien der ISF Regeln entspricht.

n. Das Gewicht, die Verteilung des Gewichts oder die Länge des Schlägers muss zum Zeitpunkt der Herstellung fix festgelegt werden und darf später nicht mehr verändert werden, außer es ist speziell in Regel 3, Abschnitt 1 vorgesehen.


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