Abschnitt 9. SÄMTLICHE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE

Ungeachtet des Vorherstehenden räumt sich die ISF das Recht ein, die Genehmigung für jede Ausrüstung zurückzuhalten oder  zurückzuziehen, die nach alleiniger Entscheidung der ISF, deutlich den Charakter des Spiels verändert, die Sicherheit der Teilnehmer oder Zuschauer beeinträchtigt oder als Folge dieser Ausrüstung mehr zur Leistung eines Spielers beigetragen wird, als es dessen individuellem Können entspricht.

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