Abschnitt 5. ZEITPUNKT UM EINEN OFFIZIELLEN PROTEST EINZULEGEN

Der offizielle schriftliche Protest muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.

a. Besteht keine Liga- oder Turnierregelung, die ein Zeitlimit für die Abgabe eines Protests festlegt, sollte ein Protest behandelt werden, wenn er je nach den Umständen und der Schwierigkeit, Informationen zu erhalten, in einer angemessenen Zeit eingebracht wird.

b. Innerhalb von 48 Stunden nach dem geplanten Beginn des Bewerbes wird allgemein als angemessene Zeit betrachtet.


{mos_smf_discuss}